Ein Motorrad für die Führerscheinausbildung in Klasse A

Angehende Fahrlehrer begleiten:
Ausbildungsfahrlehrer/in

Für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrlehrer-Anwärtern und -Anwärterinnen

Fahrlehrer-Anwärter und -Anwärterinnen ausbilden

Ausbildungs­fahrlehrer übernehmen in der Schulung von Fahrlehrern eine wichtige Funktion. Sie sind die Schnittstelle zwischen der Theorieausbildung in der Ausbildungsstätte und praktischer Umsetzung in der Fahrschule.

Sie geben ihre langjährigen Erfahrungen an Fahrlehreranwärter/-innen weiter und bilden sie für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschülern aus.

Ausbildungsfahrlehrer:
Voraussetzungen

Ein Ausbildungsfahrlehrer bzw. eine Ausbildungsfahrlehrerin …

  • … muss mindestens 3 Jahre lang hauptberuflich Theorie- und Praxisunterricht gegeben haben, und zwar für die Fahrerlaubnis Klasse B. Diese 3 Jahre dürfen nicht zu weit in der Vergangenheit liegen; der Unterricht muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein.
  • … muss an einem amtlich anerkannten Einweisungsseminar teilgenommen haben. Das Seminar dauert fünf Tage.
  • … darf nur in einer Ausbildungsfahrschule (§ 16 FahrlG) tätig werden.

 

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