Ein Motorrad für die Führerscheinausbildung in Klasse A

Regelmäßige
Fortbildungen

Regelmäßige Fortbildungen für Fahrlehrer, Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer sind Pflicht!

Allgemeine Fortbildungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

Fahrlehrer/innen müssen regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Sie haben die Wahl, die drei Optionen sind:

  • eine 3-tägige Fortbildung alle vier Jahre
  • eine 2-tägige Fortbildung alle drei Jahre
  • eine 1-tägige Fortbildung jedes Jahr

Beispiele für Programmpunkte

Mögliche Programmpunkte in den Fortbildungen sind:

  • Ängste bei Fahrschülern
  • Visualisieren mit Flip Chart
  • Einsatzmöglichkeiten Smartboard
  • Neue rechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz
  • Neue rechtliche Regelungen FeV und StVO
  • Haftung des Fahrlehrers in der Ausbildung
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
  • Regelungen des BKrFQG
  • Regelungen der Sozialvorschriften
  • Fahrassistenzsysteme

 

Fortbildungen für Seminarleiter
für Aufbauseminare ASF und FES

Seminarleiter/innen müssen alle zwei Jahre zur Fortbildung:

  • 1-tägige Fortbildung „ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger“, alle zwei Jahre
  • 1-tägige Fortbildung „FES – Fahreignungsseminar“, alle zwei Jahre

 

Fortbildungen für Ausbildungsfahrlehrer

Ausbildungsfahrlehrer/innen müssen alle vier Jahre zur Fortbildung:

  • 1-tägige Fortbildung, alle vier Jahre

 

 

NEU: Rabatt für mehrere Fortbildungen

Sie können einen Rabatt bekommen, wenn Sie gleich an mehreren Fortbildungen teilnehmen. Hierbei können Sie je eine allgemeine Fortbildung abziehen, wenn Sie Seminarleiter/-in oder Ausbildungsfahrlehrer/-in sind. Wichtig ist jedoch, dass ein Tag allgemeine Fortbildung innerhalb von vier Jahren besucht wird.

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Wann starten wir?

Werfen Sie gleich einen Blick auf die aktuellen Seminartermine.

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