Regelmäßige
Fortbildungen
Regelmäßige Fortbildungen für Fahrlehrer, Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer sind Pflicht!
Allgemeine Fortbildungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Fahrlehrer/innen müssen regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Sie haben die Wahl, die drei Optionen sind:
- eine 3-tägige Fortbildung alle vier Jahre
- eine 2-tägige Fortbildung alle drei Jahre
- eine 1-tägige Fortbildung jedes Jahr
Beispiele für Programmpunkte
Mögliche Programmpunkte in den Fortbildungen sind:
- Ängste bei Fahrschülern
- Visualisieren mit Flip Chart
- Einsatzmöglichkeiten Smartboard
- Neue rechtliche Regelungen Fahrlehrergesetz
- Neue rechtliche Regelungen FeV und StVO
- Haftung des Fahrlehrers in der Ausbildung
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
- Regelungen des BKrFQG
- Regelungen der Sozialvorschriften
- Fahrassistenzsysteme
Fortbildungen für Seminarleiter
für Aufbauseminare ASF und FES
Seminarleiter/innen müssen alle zwei Jahre zur Fortbildung:
- 1-tägige Fortbildung „ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger“, alle zwei Jahre
- 1-tägige Fortbildung „FES – Fahreignungsseminar“, alle zwei Jahre
Fortbildungen für Ausbildungsfahrlehrer
Ausbildungsfahrlehrer/innen müssen alle vier Jahre zur Fortbildung:
- 1-tägige Fortbildung, alle vier Jahre
NEU: Rabatt für mehrere Fortbildungen
Sie können einen Rabatt bekommen, wenn Sie gleich an mehreren Fortbildungen teilnehmen. Hierbei können Sie je eine allgemeine Fortbildung abziehen, wenn Sie Seminarleiter/-in oder Ausbildungsfahrlehrer/-in sind. Wichtig ist jedoch, dass ein Tag allgemeine Fortbildung innerhalb von vier Jahren besucht wird.
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