Weiterbildung Kraftfahrer - Artikel 33

Artikel 33 Schulungen

Fahrtenschreiber­schulung nach Artikel 33 der VO ­(EU Nr. 165/2014)

Vermeiden Sie Bußgelder und überflüssigen Ärger! Als Unternehmen sind Sie durch die Fahrtenschreiber-Verordnung dazu verpflichtet, Ihre Fahrer/innen in der korrekten Bedienung des Fahrtenschreibers zu unterweisen. Ebenso sind Sie als Fahrer/in verpflichtet, den Fahrtenschreiber korrekt zu nutzen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Wir unterweisen Sie in der korrekten Anwendung von digitalen und analogen Fahrtenschreibern.

Dauer

Dauer:
3 UE á 45 Minuten

Teilnehmerzahl:
Max. 8 Teilnehmer/-innen

Inhalte

  • Überblick über die aktuell auf dem Markt befindlichen Kontrollgeräte / Fahrtenschreiber
  • Information über die unterschiedlichen Geräteversionen / Softwarestände
  • Einführung in die Benutzeroberflächen der Kontrollgeräte
  • PC-gestützte Übungen / Simulationen der verschiedenen Kontrollgeräte