Artikel 33 Schulungen
Fahrtenschreiberschulung nach Artikel 33 der VO (EU Nr. 165/2014)
Vermeiden Sie Bußgelder und überflüssigen Ärger! Als Unternehmen sind Sie durch die Fahrtenschreiber-Verordnung dazu verpflichtet, Ihre Fahrer/innen in der korrekten Bedienung des Fahrtenschreibers zu unterweisen. Ebenso sind Sie als Fahrer/in verpflichtet, den Fahrtenschreiber korrekt zu nutzen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Wir unterweisen Sie in der korrekten Anwendung von digitalen und analogen Fahrtenschreibern.
Dauer
Dauer:
3 UE á 45 Minuten
Teilnehmerzahl:
Max. 8 Teilnehmer/-innen
Inhalte
- Überblick über die aktuell auf dem Markt befindlichen Kontrollgeräte / Fahrtenschreiber
- Information über die unterschiedlichen Geräteversionen / Softwarestände
- Einführung in die Benutzeroberflächen der Kontrollgeräte
- PC-gestützte Übungen / Simulationen der verschiedenen Kontrollgeräte